Durch die geforderten Umweltauflagen und natürlich zum Schutz unserer Umwelt ist es wichtig, den Tank erst fachgerecht aufzubereiten und dann nach den Richtlinien des Wasserhaushaltsgesetze (WHG), zu entsorgen. Diese Arbeiten dürfen nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
Stilllegung eines Erdtanks
Ebenso wie bei der Umstellung auf ein anderes Heizmedium, empfiehlt es sich den Erdtank stilllegen zu lassen. Sämtliche Erdtanks müssen in Abständen von 5 Jahren, bzw. 2,5 Jahren im Wasserschutzgebiet, durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Wenn der Tank stillgelegt wird, erlischt die Prüfpflicht. Die Stilllegungsmaßnahme umfasst die Reinigung des Tanks, das entölen der Tankinnenwände, das entgasen des Tankes und das Ausbauen der evtl. vorhandenen Kunststoffinnenhülle bei einwandigen Tanks. Ebenfalls werden die vorhandenen Rohr/Ölleitungen entfernt oder verstopft. Ist es ein doppelwandiger Stahltank, wird dieser angebohrt, die Leckflüssigkeit abgelassen und entsorgt nach WHG. Im Anschluß erfolgt die Endabnahme durch einen Sachverständigen, der ein Endabnahmegutachten ausstellt. Was wird nun aus dem stillgelegten Erdtank? Ein stillgelegter Erdtank eignet sich hevorragend als Wasserzysterne oder der Tank wird verfüllt. Tankverfüllungen werden von uns fachgerecht ausgeführt per Silo-LKW inkl. spezieller Vorrichtung für staubfreies Einblasen.
Wie wird der Tank verfüllt?
Stillgelegte, unterirdische Tankbehälter werden häufig in der Erde belassen, da ein Ausgraben und Entsorgen mit großem Aufwand und Kosten verbunden ist. Durch Korrosion sind diese leeren Behälter in ihrer Standfestigkeit gefährdet. Baubehördliche Auflagen können ein restloses Verfüllen mit einem ökologisch unbedenklichen und lagerstabilen Füllmaterial erfordern. Sofern der Tank sich im begehbaren oder befahrbaren Bereich befindet muss der Tank verfüllt werden. Ein sauberer und weitestgehend staubfreier Einfüllvorgang wird durch unser Silofahrzeug gewährleistet. Schnell und effektiv wird der Stoff eingeblasen. Nach der restlosen Verfüllung des Lagerbehälters wird der Domschacht ebenfalls gefüllt und durch die vorhandene Abdeckeinrichtung verschlossen. Der Lagerbehälter nebst Domschacht ist tritt- und lagerstabil und gem. den behördlichen Anforderungen restlos verfüllt.